Auch 2025 gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen für Unternehmen. Befassen Sie sich frühzeitig mit den Neuregelungen. So vermeiden Sie Gesetzesverstöße und erfahren rechtzeitig von neuen Vergünstigungen, von denen Ihr Unternehmen profitiert. Bei Ihrer Volksbank Riesa eG erfahren Sie mehr über die Gesetzesänderungen.
Gesetzliche Änderungen für Unternehmen
Diese Gesetzesänderungen gelten ab 2025
E-Rechnungen für Unternehmen
Ab Januar werden E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Dieser Beschluss ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen in Deutschland eine Rechnung in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format ausstellen, übermitteln und empfangen können müssen. Reine pdf- oder docx-Formate erfüllen diese Anforderungen nicht. Für kleinere Unternehmen gilt eine Übergangszeit bis 2027. Ab 2028 ist die Nutzung von E-Rechnungen dann verpflichtend.
Barrierefreiheitsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Das gilt auch für Websites. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen. Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, außerdem droht die Einstellung der Dienstleistung.
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen von 35.000 Euro auf 55.000 Euro im Jahr angehoben. Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Zuge dieser Änderung wird auch die Berechnung der Umsatzgrenze vereinfacht: Ab dem kommenden Jahr werden nur noch die Umsätze des laufenden und des vorangegangenen Jahres berücksichtigt.
Eine weitere Änderung: Bisher entfiel die Steuerbefreiung für das gesamte Kalenderjahr, wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde. Ab 2025 entfällt die Steuerbefreiung nur noch für den Teil des Umsatzes, der die Grenze überschreitet. Der Rest bleibt steuerfrei.
Steuerpauschalen für Geschäftsreisen steigen
Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes gibt es ab dem 1. Januar 2025 Anpassungen bei steuerlichen Pauschalen, die für Geschäftsreisende relevant sind. Tages- und Nächtigungsgelder werden auf 30 Euro beziehungsweise 17 Euro erhöht.
Zudem wird das Kilometergeld einheitlich auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Auch das Kilometergeld für die Mitbeförderung einer Person wird von 0,05 Euro auf 0,15 Euro erhöht.
Höherer Verlustvortrag im Folgejahr möglich
Weist die Einkommenssteuererklärung ein negatives Einkommen auf, können Sie die Verluste als Verlustvortrag mit dem Einkommen in den nächsten Veranlagungsjahren verrechnen und so Ihre Steuerlast senken. Uneingeschränkt ist dies nur zu Beträgen von einer Million Euro zulässig (Ehepaare: zwei Millionen Euro). Verlustbeträge, die diese Grenze überschreiten, können nur anteilig in Folgejahren geltend gemacht werden. Dieser Anteil erhöht sich für die Veranlagungsjahre 2024 bis 2027 von 60 Prozent auf 75 Prozent.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen ab 2025 mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Versicherte mit einem Mindestverdienst von 5.512,50 Euro und einem Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozent zahlen ab dem kommenden Jahr 1.176 Euro mehr pro Jahr.
Auch für Solo-Selbstständige wird es teurer. Für sie gilt ein gesetzlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen als Berechnungsgrundlage der Beiträge. Dieser Wert erhöht sich von 1.178 Euro auf 1.248 Euro monatlich. Steigt auch der Zusatzbeitrag, erhöht sich der Krankenkassenbeitrag von 188 Euro auf 210 Euro im Monat.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie einen groben Überblick über die Änderungen von gesetzlichen Regelungen im Jahr 2025. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilige zuständige Amt nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2024